Wissenswertes zum Thema Fachanwalt Sozialrecht

Dieser Artikel soll einen kurzen Überblick zum Thema Fachanwalt Sozialrecht geben.

Ein Fachanwalt für Sozialrecht, wie beispielsweise ein Anwalt der Kanzlei Wintermann I Bentrup I Schmitz, ist zunächst einmal ein ganz normaler Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin. Das heißt, er oder sie hat entsprechend den gesetzlichen Regelungen des Landes ein Studium der Rechtswissenschaften erfolgreich abgeschlossen. Dies ist eine ganz allgemeine Ausbildung, die sich auf die wesentlichen Rechtsgebiete bezieht und darüber hinaus allgemeine Methoden und Herangehensweisen im rechtlichen Bereich vermittelt. Das Studium wird dann meistens mit einer oder sogar zwei staatlichen Prüfungen - dem Staatsexamen - abgeschlossen.

Wer dann noch den Titel des Fachanwaltes haben möchte, muss sich in einem bestimmten Rechtsgebiet spezialisieren. Dazu gehört, dass weitere entsprechende Kurse und Lehrgänge besucht werden. Je nachdem, in welchem Land der Fachanwaltstitel erworben wird, kommt dann noch eine gesonderte Prüfung hinzu. Zum Teil wird auch verlangt, dass der angehende Fachanwalt oder die angehende Fachanwältin eine bestimmte Anzahl von Fällen aus dem Rechtsgebiet, auf das die Spezialisierung erfolgen soll, abgeschlossen hat.

Insgesamt lässt sich also sagen, dass ein Fachanwalt oder eine Fachanwältin Sozialrecht eine ganz spezielle Ausbildung im Bereich des Sozialrechts hat. Daher haben diese Anwälte und Anwältinnen in der Regel nicht nur ein grundlegendes Wissen in ihrem Spezialgebiet, sondern sie haben ein umfangreiches und detailliertes Wissen.

Aufgrund ihrer besonderen Ausbildung, ist es eigentlich grundsätzlich ratsam, bei einem Rechtsstreit einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin aufzusuchen. Zwar wird man mit Sicherheit auch durch jeden anderen Rechtsanwalt oder jeder anderen Rechtsanwältin beraten, aber im Fall des Falles kann es eben auf das Detailwissen eines Fachanwaltes beziehungsweise einer Fachanwältin ankommen.

Allgemein kann man sagen, dass das Sozialrecht alle die Regelungen umfasst, die der Absicherung von sozialen Risiken eines Menschen dienen. Welche Regelungen das genau sind, hängt davon ab, wie stark die soziale Ausrichtung eines Landes ist und welche Dinge der jeweilige Gesetzgeber geregelt hat.

Welche konkreten sozialrechtlichen Regelungen in welchem Land vorhanden sind, ist sehr unterschiedlich. Auch der inhaltliche Umfang der einzelnen Regelungen ist von Land zu Land unterschiedlich. Aus dem Grund soll hier im Folgenden nur ein kleiner Überblick gegeben werden, welche konkreten Bereiche dem Sozialrecht unterliegen. Zum Sozialrecht gehören unter anderem die folgenden Dinge: Arbeitslosenversicherung; gesetzliche Krankenversicherung und gesetzliche Pflegeversicherung; gesetzliche Rentenversicherung und knappschaftliche Rentenversicherung; gesetzliche Unfallversicherung; Künstlersozialversicherung; Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau; Versorgung von Kriegsopfern und Versorgung von Soldaten; Versorgung bei Schäden durch Impfungen; Wohngeld und Sozialhilfe; Absicherung von Arbeitssuchenden und Teilhabe am Berufsleben und Rehabilitation von Menschen mit einer Behinderung; Kinder- und Jugendhilfe; Wohlfahrtspflege; Schutz des Arbeitnehmers bei Kündigungen; Absicherung von Hinterbliebenen (Witwer, Witwe, Halbwaisen, Vollwaisen); Absicherung bei Schwangerschaft und Mutterschutz; Absicherung bei Berufsunfähigkeit; Zahlung eines Unterhaltsvorschusses.

Teilen