Was man über das Arbeitsrecht wissen sollte

Rechtliche Themen gehören nicht unbedingt zur Allgemeinbildung und werden von vielen Menschen lieber den Fachleuten überlassen. Doch gerade im Arbeitsrecht ist ein gewisses Grundwissen notwendig, denn Unwissenheit kann im schlimmsten Fall den Job kosten. Im folgenden Artikel wurden einige wichtige Themen angesprochen. Sie sollen dem Leser als Anregung dienen, sich weiter mit der Materie zu beschäftigen.

Richtiges Verhalten im Krankheitsfall

Im Arbeitsrecht gibt es genaue Vorschriften, wie man sich im Krankheitsfall zu verhalten hat. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber sofort informiert wird, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheinen kann. Dies muss noch vor dem Arztbesuch geschehen. Nach drei Tagen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Manche Unternehmen verlangen dies bereits ab dem ersten Tag. Dies entspricht den gesetzlichen Bestimmungen und ist legitim. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass eine Kündigung wegen Krankheit nicht möglich ist. Wenn der Arbeitnehmer dauerhaft krank ist und sich keine Besserung abzeichnet, kann gekündigt werden, wobei die meisten Richter die Grenze bei sechs Wochen ziehen.

Was tun bei einer Kündigung?

Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen der ordentlichen und der fristlosen Kündigung. Bei letzterer hat sich der Arbeitnehmer eines schweren Fehlverhaltens schuldig gemacht (Diebstahl, Beleidigung, Verrat wichtiger Betriebsinterna). Da er den Verlust seines Arbeitsplatzes selbst verschuldet hat, wird er von der Agentur für Arbeit häufig mit einer mehrmonatigen Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld belegt. Hat der Arbeitnehmer Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung, kann er innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Eine ordentliche Kündigung ist zulässig, wenn betriebliche Gründe vorliegen, z.B. wenn das Unternehmen Personal abbauen muss. Möglich ist eine Entlassung auch, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft schlechte Leistungen erbringt. In diesem Fall ist jedoch mindestens eine Abmahnung erforderlich. Wie bereits erwähnt, ist eine Krankheit ebenfalls ein möglicher Kündigungsgrund. Bei weniger als zehn Beschäftigten ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwar einfacher, aber auch hier muss der Betriebsinhaber soziale Gesichtspunkte berücksichtigen.

Einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren

Wer sich in einer arbeitsrechtlichen Frage nicht sicher ist, sollte sich an einen Fachanwalt wenden, den es in jeder Stadt gibt. Im Internet findet man leicht einen geeigneten Juristen. Vor dem ersten Termin erkundigt man sich am besten nach den Kosten. Wer Probleme auf sich zukommen sieht, der sollte eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die aber nur zahlt, wenn der Fall erst nach Abschluss der Versicherung eintritt.


Arbeitsrechtliche Probleme im Betrieb kommen in der Regel nicht von heute auf morgen, viele Beschäftigte merken schon einige Zeit vor einer Abmahnung oder Kündigung, dass etwas nicht stimmt. Dann sollte man nicht lange zögern, sondern sofort handeln. Der erste Schritt ist, sich im Internet einen geeigneten Anwalt zu suchen. Eventuell kann der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Wird dem Arbeitnehmer fristlos gekündigt, sollte er sofort eine Kündigungsschutzklage einreichen. Diese rettet zwar nicht unbedingt den Arbeitsplatz, kann aber zu einer Abfindung und einer ordentlichen Kündigung führen.

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