Das Arbeitsrecht als Basisinstrument bei einem Rechtskonflikt

Die meisten Menschen verdienen Ihren Lebensunterhalt als Arbeitnehmer. Unweigerlich kommen sie damit mit dem Arbeitsrecht in Berührung. Mit diesem Recht wird das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern juristisch geregelt. Das gesamte Spektrum dieses rechtlichen Gebietes ist vielschichtig. Fragen zum Arbeitsvertrag, Kündigung, Mutterschutz sowie Urlaubsregelungen sind lediglich ein Teil von vielen Aspekten. Neben den Pflichten eines Arbeitnehmers kommen die Pflichten des Arbeitgebers. Unterstützend wirkt der Betriebsrat ab einer bestimmten Unternehmensgröße mit.

 

Zum Arbeitsrecht gehört das Betriebsverfassungsrecht. Dieses Recht regelt die Interessen der Belegschaft im Gesamten. Hierzu gehört im Besonderen das Streik- sowie Tarifrecht der einzelnen Branchen. Immer wieder rufen die Gewerkschaften zum Streik auf, um die Interessen Ihrer Mitglieder zu vertreten. Die Arbeitnehmer dürfen sich freiwillig mit einem Mitgliedsbeitrag den zugehörigen Gewerkschaften anschließen. Die Gewerkschaften handeln mit den Arbeitgeberverbänden die neuen Tarifverträge aus. Über allem steht das Arbeitsrecht, welches eingehalten werden muss. Etwaige Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden vor dem Arbeitsgericht ausgetragen. In aller Regel wird versucht, durch eine Güteverhandlung einen Vergleich zu schließen. Oftmals geht es um den Bereich der Kündigungen.

 

Ist der Arbeitsplatz in Gefahr, kann es schnell existentielle Probleme geben. Das Arbeitsverhältnis ist bis es zur Verhandlung bzw. Gütetermin kommt, oftmals schon zerrüttet. Das Gericht schlägt aus diesem Grunde gerne einen Vergleich mit einem Abfindungsangebot vor. Vor allem in kleinen und mittelständischen Betrieben ist dies eine gute Lösung. In größeren Betrieben hingegen klagen die Arbeitnehmer hingegen oft auf Wiedereinstellung, wenn eine Chance für diesen Weg noch gesehen wird. Eine Versetzung innerhalb des Betriebes ist leichter möglich.

 

Nicht nur Vollzeitbeschäftigte können vom Arbeitsrecht profitieren. Saison- und Leiharbeiter, Minijobber sowie Teil- und Halbzeitkräfte können ihr Recht einklagen. Im Idealfall besitzen sie eine Rechtsschutzversicherung, welche im Streitfall für alle außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Fälle bezahlt.

 

Besitzt der Betrieb einen Betriebsrat, dann kann dieser dem Arbeitnehmer zur Seite stehen, wenn es um Arbeitsrechtsfragen geht. Kommt es zu keiner Einigung durch die Vermittlung des Betriebsrates, so hilft nur noch der Gang zum Arbeitsgericht. Der Arbeitsrechtler kennt sich in allen Fragen zum Verlauf aus. Durch die Spezialisierung auf dieses Fachgebiet kann der Jurist schnell erkennen, inwieweit sich eine Klage gegen den Arbeitgeber lohnt. In vielen Fällen wird dies der Fall sein, doch eine Garantie gibt es von vornherein nicht, dass der Fall gewonnen werden kann. Vor allem dann nicht, wenn die Sachlage nicht eindeutig ist. Der Arbeitnehmer hat Pflichten und muss diesen genauso nachkommen wie ein Arbeitgeber. Hat der Arbeitnehmer sich etwas zu schulden kommen lassen, was eine Kündigung gerechtfertigt, wird es durchaus schwierig werden, vor Gericht das Blatt zu wenden. Der Jurist kann im Vorfeld selbstverständlich versuchen, zwischen den Parteien zu vermitteln.

 

Weiterführende Informationen hierzu können Sie beispielsweise auf der Webseite der Kanzlei Dr. Graf von Wengersky & Partner finden.

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