Im Vergleich zum Rechtsanwalt ist der Notar, bspw. Müller, Exter & Partner, ein Träger von einem öffentlichen Amt und ein neutraler, unparteiischer Berater aller Vertragsteile. Er berät jeden Beteiligten objektiv und sorgt dafür, dass ein möglichst eindeutig und klar formulierter sowie ausgewogener Vertrag gestaltet wird. Diese schriftliche Vereinbarung soll dem Interesse aller Parteien an einer sicheren Vertragsabwicklung bei Minimierung von Risiken Rechnung tragen sowie Streit zwischen den jeweiligen Vertragsteilen später vermeiden. Überdies ist die notarielle Beurkundung dazu da, um vor Übereilung sowie unüberlegtem Handeln zu schützen. Dabei dient sie hauptsächlich dem Verbraucherschutz. Auch nach zahlreichen Jahren beweisen die Urkunden, welche mit Siegel und Faden gebunden sind, die Identität der Unterzeichner und die getroffene Vereinbarung. Alle Register vom Staat, wie etwa Handelsregister, Vereinsregister und Grundbuch verlassen sich auf die Richtigkeit der notariellen Urkunde. Allerdings ist der Urkundsbeamte lediglich für das rechtliche Gestalten des Vertrags zuständig. Ein wirtschaftliches Beraten und Beurteilen der schriftlichen Vereinbarung findet durch ihn nicht statt. Er darf keineswegs in die Preisfindung und -gestaltung einwirken, außer, der Vertrag ist sittenwidrig wegen Wucher. Auch ist eine steuerliche Beratung nicht Aufgabe vom Rechtspfleger, sondern vom Steuerberater des Mandanten, der seine steuerrelevanten und finanziellen Verhältnisse im Vergleich zum Notar genau kennt. Deswegen sollten Verträge vor der Beurkundung vom Steuerberater überprüft werden. Bei schwierigen Fällen findet sowieso vor dem Beurkunden eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen dem Urkundsbeamten und dem Steuerberater statt. Nun wird noch etwas näher auf die Aufgaben vom Notar eingegangen.
Besprechung und EntwurfserstellungDurch den Notar werden die Mandanten umfassend betreut. Seine Dienstleistung fängt an mit der ausführlichen Besprechung der Anliegen vom Kunden. Auf der Grundlage fertigt man ein Entwurf vom notariellen Vertrag, welcher den Vertragsparteien zum Prüfen und Durchsehen übermittelt wird. So garantiert man für jeden Beteiligten, dass alle vorher ausreichend Gelegenheit haben, sich mit dem Gegenstand der Beurkundung oder dem Vertrag zu befassen. Wenn Änderungswünsche im größeren Umfang vorliegen, sollten diese frühzeitig vor der Beurkundung dem Notariat bekannt gegeben werden, um diese in den Vertragstext einarbeiten zu können.
BeurkundungEin Beurkundungstermin erfolgt nach Wunsch der Mandanten. Bei dem wird durch den Notar der ganze Vertragstext vorgelesen. Während dessen dürfen die Beteiligten Fragen stellen, sodass diese vom Rechtspfleger beantwortet werden können. Dabei werden Änderungen in den Vertragstext entsprechend integriert. Danach findet das Unterzeichnen durch jede Vertragspartei und den Urkundsbeamten statt. Somit ist die Urkunde errichtet. Nach Registrierung wird sie in den Büchern des Rechtspflegers kopiert, mit Faden den Beteiligten geheftet sowie mit Unterschrift und Siegel des Urkundsbeamten versehen gesendet.
Vollzug der UrkundeNach dem Errichten der Urkunde sorgt der Notar ebenso für den Vollzug, also für die Durchführung vom Vertrag im Grundbuch, Handelsregister und so weiter. Er holt jede notwendige Genehmigung und Zustimmung von Behörden oder Kreditinstituten ein und überwacht bei der Vertragsabwicklung die Absicherung der beiden Vertragsparteien. Außerdem reicht er die Urkunden elektrisch beim Handelsregister ein und verfolgt die Eintragungen.
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