Arbeitsrecht zum Schutz des Arbeitnehmers

Das Arbeitsrecht, wie es bei Rechtsanwälte im Hypohaus Eva Rombach vertreten wird, dient der Regelung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Rechtlich geht es dabei primär um die Gleichberechtigung von Arbeit und Kapital. Es soll den Arbeitnehmer vor der Übermacht des Kapitals schützen und gilt als ein Garant für Demokratie in der Wirtschaft. Die wirtschaftliche Macht soll durch dieses Recht kontrolliert werden. Bei einer rechtlichen Verletzung wird der Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht ausgetragen. Die behandelten Fälle beim Arbeitsgericht nehmen stetig zu. Häufige Streitpunkte sind dabei Krankheit, Kündigung und Urlaub. Ohne dieses Recht würden viele Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber schutzlos ausgeliefert sein. Ein häufiges Problem vieler nicht demokratischer Länder.

Das umstrittene Gleichbehandlungsgesetz   

Das Gleichbehandlungsgesetz ist seit dem 01. September 2006 gültig und ein Teil des Arbeitsrechts. Es soll einer Diskriminierung im Arbeitsleben entgegenwirken. Jobsuchende, die aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung, ihrer Ethnie, ihres Geschlechts oder ihrer Religion bei der Arbeitssuche diskriminiert werden, können klagen und Schadenersatz fordern. Im Grunde ist das Gleichbehandlungsgesetz vorbildlich. Jedoch gibt es Menschen, die gezielt versuchen diskriminiert zu werden, um hohe Schadenersatzsummen vor Gericht einzuklagen. Das ist natürlich kontraproduktiv und schadet dem Ansehen des Gesetzes. Daher ist davon auszugehen, dass das Gleichbehandlungsgesetz in Zukunft angepasst wird.   

Verhalten im Falle eines Rechtsstreits  

Das Arbeitsrecht ist eine komplexe Angelegenheit, weswegen nicht voreilig gehandelt werden sollte. Bevor man sich entscheidet eine Klage einzureichen und vor Gericht zu ziehen, sollte ein Fachanwalt aufgesucht werden. Dieser weiß Bescheid über aktuelle Gesetzesänderungen und kann den Sachverhalt prüfen. Generell sollte ein Rechtsstreit nie ohne rechtlichen Beistand angetreten werden. Davon sollten auch die hohen Kosten nicht abhalten. Sollte man über eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung verfügen, kann eine Klage vor dem Arbeitsgericht sogar gänzlich ohne finanziellen Aufwand erfolgen. Der Abschluss einer solchen ist aber in der Regel nur dann möglich, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses kein Rechtsstreit in Aussicht ist.  

Reformen des Arbeitsrechts auf Kosten des Arbeitnehmers  

Das Arbeitsrecht wird immer mal wieder reformiert. Das kann für den Arbeitnehmer Vorteile bringen, wie am Gleichbehandlungsgesetz erkennbar ist. In den meisten Fällen geht es aber um die Rücknahme wichtiger Punkte des Rechts, was auf die Kosten des Arbeitnehmers geht. Experten sprechen in solchen Fällen von der Rücknahme sozialen Fortschritts und gar vom Verlust der Demokratie. Diese Aussagen können als übertrieben gewertet werden. Wenn man sich jedoch die Entwicklung der letzten Jahre anschaut, ist klar erkennbar, dass das wirtschaftliche Kapital in vielerlei Hinsicht an Einfluss gewinnt. Infolgedessen ist eine Beratung beim Fachanwalt umso wichtiger. Dieser ist sich der eigenen Rechte bewusst und in der Lage dementsprechend zu handeln. Daher ist eine Rechtsschutzversicherung sehr zu empfehlen.

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